Prüfungen
Prüfung von Jahresabschlüssen nach Handelsrecht (HGB)
Der handelsrechtliche Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang hat insbesondere mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) an Komplexität zugenommen.
Die Erfüllung der handelsrechtlichen Anforderungen an die Rechnungslegung setzt die erforderlichen Fachkenntnisse des Bilanzrechtes voraus.
Wir erstellen Jahresabschlüsse aller Rechtsformen (Personen- und Kapitalgesellschaften) und aller Unternehmensgrößen und Branchen.
Im Rahmen unserer Leistungen erstellen wir bei Bedarf Ihren Lagebericht nach den handelsrechtlichen Erfordernissen.
Prüfungen von Bauträgern nach der Gewerbeordnung
Als Bauträger sind Sie in Bezug auf Ihre angemeldete Tätigkeit verpflichtet, jährlich unaufgefordert einen Prüfungsbericht vorzulegen. Der Prüfungsbericht muss Sie bis spätestens zum 31. Dezember des darauf folgenden Jahres eingereicht werden (§ 16 Abs. 1 MaBV).
Alle Fragen zum Ablauf der Prüfung sowie der erforderlichen Daten beantworten wir Ihnen sehr gerne.